Daten­schutz & AGB

§ 1 Allgemeine Informationen, Teilnehmer, Veranstaltungsort

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CrossFit Live and Lift (KLB GmbH & Co. KG, Bierlachweg 43, 91058 Erlangen), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.


2. Teilnehmer kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. CrossFit Live and Lift behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jeder Teilnehmer beim Abschluss eines Abonnementvertrages, beim Anmelden zu einem Probetraining bzw. dem Kauf einer 10er Karte gegenüber CrossFit Live and Lift ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.

3. Die Rechte des Teilnehmers aus dem mit CrossFit Live and Lift abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von CrossFit Live and Lift nicht übertragbar.

§ 2 Abonnementvertrag, 10-er Karte, Vertragsschluss, Stornierung

1. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit zwischen dem Abschluss eines Abonnementvertrages oder dem Kauf einer 10-er Karte zu wählen. Bei Abschluss eines Abonnementvertrages kann der Teilnehmer während der Dauer des Abonnements je nach gewähltem Tarif und Verfügbarkeit an 2, 5 oder beliebig vielen Trainingseinheiten pro Woche von CrossFit Live and Lift teilnehmen. Der Kauf einer 10-er Karte berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an zehn Trainingseinheiten von CrossFit Live and Lift. Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer einmal zu einem Probetraining anmelden. Dies berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an einer Trainingseinheit von CrossFit Live and Lift.

2. Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist deshalb die vorherige Anmeldung in Textform (dazu zählt auch die Onlinebuchung) zu der jeweiligen Trainingseinheit von CrossFit Live and Lift. Eine Stornierung der Anmeldung zu einer Trainingseinheit ist bis zu 2 Stunden vor Beginn möglich. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent des Teilnehmers automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Stundenkontingent des Teilnehmers um die jeweilige Stunde belastet.

3. Im Rahmen des Abonnement-Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, die Anzahl der Trainingshäufigkeit und die Dauer des Abonnements festgelegt, sowie ein SEPA Mandat für den monatlichen Mitgliedsbeitrag erteilt.


4. Die Mindestvertragslaufzeit eines Abonnement-Vertrages beträgt 1 Monat. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um einen weitere Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Unterschrift unter dem Abonnement-Vertrag, dem Kauf einer 10- er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Probetraining meint die einmalige Teilnahme an einer Trainingseinheit. Weitere Rechte und Pflichten werden zwischen dem Anmeldenden und CrossFit and Lift nicht begründet. CrossFit Live and Lift kann dieses Angebot des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt CrossFit Live and Lift das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Angebots zustande.

§ 3 Allgemeingültiges für das Training

1. Die hohe Trainingsintensität von CrossFit sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) müssen bedacht werden.


2. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde (außer Sondertrainings) und werden unter der Anleitung eines Trainers durchgeführt.

3. Alle Trainingseinheiten finden grundsätzlich in Form von Präsenztraining (d.h. Training vor Ort unter Traineraufsicht) statt. CrossFit Live and Lift behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei behördlich angeordneter Schließung bzw. vorrübergehender Einstellung der Erlaubnis zur Durchführung von Präsenzeinheiten Trainingseinheiten als Onlinetraining durchzuführen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten hiervon verständigt werden.
Das Onlinetraining läuft im Wege von Zoom Meetings ab. Das Onlinetraining gilt als reguläre Trainingseinheit und berechtigt den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zur Ruhendstellung des Vertrages; insbesondere bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

4. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes am Veranstaltungsort, kann er nicht mehr an der jeweiligen Trainingseinheit teilnehmen. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist CrossFit Live and Lift berechtigt, den Teilnehmer von dem Trainingsprogramm insgesamt auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet.

5. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen des Personals von CrossFit Live and Lift Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Haus- und Boxordnung von CrossFit Live and Lift zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

6. CrossFit Live and Lift behält sich das Recht vor, bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Trainer mitzuteilen.

§ 4 Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die auf der Webseite von CrossFit Live and Lift angegebenen Abonnementpreise beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag. Schüler, Studenten, gewisse Berufsgruppen und Rentner können Ermäßigung auf alle zu zahlenden Vergütungen erhalten, sofern sie einen gültigen Ausweis vorlegen, der sie als Schüler, Student, Angehörigen einer gewissen Berufsgruppe oder Rentner legitimiert. Bei befristeten Nachweisen hat der Teilnehmer unaufgefordert eine aktuelle Folgebescheinigung bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Solange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, entfällt die Ermäßigung automatisch.

2. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die jeweils gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer.


3. Der Monatsbeitrag ist für jeden Kalendermonat im Voraus zu zahlen. Beginnt oder endet das Abonnement im Laufe eines Kalendermonats ist der Monatsbeitrag zeitanteilig zu zahlen (1/30-stel je Kalendertag). Im SEPA Mandatsverfahren wird der Monatsbeitrag zum jeweiligen 1. des Monats abgebucht. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist CrossFit Live and Lift zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4. Eine Heraufstufung des gewählten Tarifs (auf 5x oder unlimitierte Trainings pro Woche) ist jederzeit und in mündlicher oder Absprache in Textform mit den Betreibern möglich. Eine Herabstufung ist grundsätzlich immer zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich, bedarf aber einer Erklärung in Textform bis fünf Werktage des Vormonats an dessen Ende der Vertrag regulär endet. Für eine vorzeitige Herabstufung ist ebenfalls eine Erklärung in Textform nötig. Sie wird zu Beginn des übernächsten Monats ab Zugang der Erklärung in Textform bei CrossFit Live and Lift wirksam. Die Vertragslaufzeit beginnt dann in der ursprünglich vereinbarten Länge ab dem Zeitpunkt der wirksamen Heraufstufung neu.

5. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 3 Monate schwer erkrankt. Die schwere Krankheit ist CrossFit Live and Lift durch Vorlage eines fachärztlichen Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe in Textform mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu erfolgen. Der Umzug eines Teilnehmers stellt grundsätzlich keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

6. Soweit ein Teilnehmer schwer krank (länger als 8 Wochen) ist oder schwanger wird, kann ein ggf. bestehendes Abonnement ruhend gestellt werden. Die schwere Krankheit ist CrossFit Live and Lift durch Vorlage eines einfachen Attestes ohne nähere Krankheitsbeschreibung nachzuweisen. Während der Ruhephase kann der Teilnehmer keine Leistungen von CrossFit Live and Lift in Anspruch nehmen; gleichzeitig ist der Teilnehmer für die Dauer der Ruhendstellung von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit. Die zum Zeitpunkt des Eintritts der Ruhephase noch bestehende Restlaufzeit des Abonnements schließt sich an das Ende der Ruhephase an. Der Urlaub eines Teilnehmers stellt grundsätzlich keinen Grund für eine solche Ruhend-Stellung des Vertrages dar.

§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen

1. Die Haftung von CrossFit Live and Lift – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Live and Lift beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CrossFit Live and Lift beruht. CrossFit Live and Lift haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. Dazu zählen insbesondere auch Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. Für selbstverschuldete Unfälle mit bleibenden Schäden sowie für verloren gegangenes Privateigentum übernimmt CrossFit Live and Lift keine Haftung.

2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.


3. CrossFit Live and Lift behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CrossFit Live and Lift Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig mit einem Aushang am Veranstaltungsort und/ oder auf der Webseite und/ oder Social Media benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/ in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Erlangen und/ oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.

4. CrossFit Live and Lift behält sich Änderungen des Leistungsangebots sowie die Schließung an den gesetzlichen Feiertagen und Urlaubszeiten vor. Derartige Änderungen werden per Aushang oder durch die Internetpräsenz rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 6 Datenschutz

1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Live and Lift im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit Live and Lift zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.

2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass persönliche Daten sowie Daten und Aufzeichnungen zum Trainingserfolg elektronisch gespeichert werden. Zwei Jahre nach Ende der Mitgliedschaft werden diese Daten durch uns gelöscht.

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied erkennbar ist. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für den Außenauftritt von CrossFit Live and Lift verwendet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Website von CrossFit Live and Lift sowie unseren Social Media Kanälen. Das Mitglied hat das Recht, eine Löschung von auf der Website veröffentlichten Aufnahmen zu fordern; diese Aufforderung muss CrossFit Live and Lift in Textform zugehen. Dieser Forderung wird schnellstmöglich nachgekommen. Namen von den Mitgliedern werden dabei NICHT verwendet und die Bilder und Aufnahmen werden an keine dritten Personen oder Unternehmen weitergegeben.

§ 8 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, CrossFit Live and Lift von jeder Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung unverzüglich in Textform zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Teilnehmers.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken.

3. CrossFit Live and Lift ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen von CrossFit Live and Lift zumutbar ist. CrossFit Live and Lift wird den Teilnehmern in diesen Fällen die Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Teilnehmer können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber CrossFit Live and Lift in Textform widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Die Teilnehmer werden im Falle einer Änderungsmitteilung gesondert auf die Folgen eines nicht frist- bzw. formgemäß eingelegten Widerspruchs hingewiesen.

§ 9 Firstloses Kündigungsrecht von CrossFit Live and Lift

Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich CrossFit Live and Lift das Recht vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.